1. Erstgespräch und Aufnahme Ihrer Daten im System
2. Festlegung der Individuellen Betreuungsinhalte
3. Erste Terminplanung und Auswahl der Alltagsbetreuer
4. Betreuungsstart
Ja! Unser Anspruch ist es, Ihnen regelmäßig wiederkehrend die gleiche Helferin zu schicken. Sie sollen Vertrauen aufbauen und sich wohlfühlen können!
In der ersten Woche Abwesenheit stellen wir in der Regel keine Ersatzhelferin. Sollten Sie unbedingt Hilfe benötigen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Ab der zweiten Woche Abwesenheit stellen wir in Absprache mit Ihnen eine Ersatzhelferin, so lange bis Ihre gewohnte Helferin wieder zur Verfügung steht.
Ab dem Monat wo Sie erstmalig eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad erhielten, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Seit 2017 sind das 125 Euro monatlich. In den Jahren 2015 und 2016 betrug der Entlastungsbetrag 104 bzw. 208 Euro monatlich. Haben Sie diese Leistung nicht abgerufen, so steht regelmäßig ein beachtliches Guthaben zur Verfügung.
Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet unsere einseitige Abtretungserklärung. Auf dieser erfassen wir Ihre Daten. Diese Daten sind: Name, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad und Name und Anschrift unserer Firma. Darüber hinaus bestätigen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, dass wir in Ihrem Namen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen dürfen und dass wir Ihre Daten für unsere Zwecke verwenden dürfen (Datenschutzerklärung).
Unsere Alltagshelfer arbeiten wochentags in der Zeit von 9.00 bis maximal 17.00 Uhr. Es liegt uns sehr am Herzen, dass Ihre Haushaltshilfe regelmäßig stattfindet. Je nach Wunsch kann man wählen zwischen einer wöchentlichen oder einer vierzehntägigen Reinigung. Eine große Zielsetzung ist dabei, immer wiederkehrende Uhrzeiten und Wochentage für unsere Kunden zu schaffen, sodass ein Gewöhnungseffekt an unsere Unterstützung entsteht. Unsere Betreuung kann aber auch einmal nur temporär stattfinden, wenn beispielsweise eine Grundreinigung erfolgen soll.
Unsere Alltagshelfer werden extern von unseren Schulungspartnern zum Pflegehelfer, bzw. im Rahmen der „Basisqualifikation Helfer gemäß §45 b und §45 c SGB XI geschult. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs erhalten die Helfer Ihr Zertifikat, wodurch Sie berechtigt sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erbringen. In weiteren internen Schulungen wie zum Beispiel Basislehrgänge mit dem Schwerpunkt Grundlagen in der Gebäudereinigung aber auch die jährlichen erste Hilfe Kurse bringen ein hohes Maß an dauerhafter Qualität mit sich.